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Was bezweckt die Spitex?
Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren.
Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit der Spitex-Klientinnen und -Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen.
Wer profitiert von der Spitex?
Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen oder Mutterschaft auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf.
Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen?
Als erstes nehmen Sie (oder Ihr Arzt, Angehörige, Spital etc.) mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Die Einsatzleiterin nimmt anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse.
Telefon: 081 650 01 40
E-Mail: spitex.thusis ( at ) bluewin.ch
Montag bis Freitag
8.00 - 12.00 Uhr und 16.00 - 17.00 Uhr
¹ Zu den übrigen Zeiten ist der Telefonbeantworter eingeschaltet.
Wer bezahlt die Spitex-Leistungen?
Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen.
Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden.
Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche Sie direkt begleichen. Das Original reichen Sie – sofern kassenpflichtige Leistungen verrechnet wurden – der Krankenkasse ein und erhalten dann die Rückvergütung.
